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Bundestagswahl am 27. September 2009

Der letzte Urnengang im Superwahljahr 2009

Am 27. September 2009 wird zum 17. Mal der Deutsche Bundestag gewählt. Indirekt bestimmt der Wähler durch diese Wahl auch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin für die kommende Legislatur von vier Jahren. Wer wen wie wählen kann, soll im folgenden Artikel geklärt werden.

Der Bundestag wird frühestens 46 Monate nach Beginn der Legislatur und spätestens 48 Monate nach dem Beginn neu gewählt, sofern es nicht zu vorgezogenen Neuwahlen, z.B. auf Grund der Auflösung des Bundestages, kommt. Dies geschah zuletzt im Jahr 2005. Traditionell wird in Deutschland an einem Sonntag gewählt. Ein anderer Wahltag wäre auch möglich, jedoch müsste dieser zumindest ein gesetzlicher Feiertag sein.

Gewählt werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer Wahl, die den deutschen Wahlgrundsätzen entsprechen muss. Diese Grundsätze finden sich im Grundgesetzt und besagen, dass eine Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss. Außerdem gilt bei der Bundestagswahl die so genannte Fünf-Prozent-Klausel. Sie besagt, dass Parteien, die bei der Bundestagswahl weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen, nicht in den Bundestag einziehen.

Seit 1970 kann jeder seine Stimme bei der Bundestagswahl abgeben, der am Wahltag 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Seit dem März 2008 haben auch im Ausland lebende Deutsche ein zeitlich unbeschränktes aktives Wahlrecht. Mit dem aktiven Wahlrecht ist gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen. Im Gegensatz dazu bedeutet das passive Wahlrecht, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Gewählt wird entweder im Wahllokal oder per Briefwahl. Bei beiden Möglichkeiten muss die Stimme bis spätestens 18 Uhr am Wahltag vorliegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dementsprechen rechtzeitig abgeschickt werden. Musste man bis zum Januar 2008 noch Gründe für die Briefwahl angeben, so entfällt dies seitdem.

Soviel zu den grundsätzlichen Vorbemerkungen. Der interessante Teil ist sicherlich das Wahlverfahren. Erststimme, Zweitstimme, Überhangmandate, Sitze usw.
Im Deutschen Bundestag stehen für die Abgeordneten 598 Sitze zur Verfügung. Welche Partei wie viele Sitze bekommt wird durch die Wahl bestimmt. Bei der Bundestagswahl werden Mehrheits- und Verhältniswahlrecht kombiniert.

Zitat:
Bei der Mehrheitswahl werden einzelne Kandidaten gewählt. Man unterscheidet zwischen absoluter Mehrheitswahl, bei der mindestens 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erforderlich sind, und relativer Mehrheitswahl, bei der gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält.

Bei der Verhältniswahl werden keine einzelnen Kandidaten gewählt, sondern Parteilisten, auf denen die Kandidaten in einer festgelegten Reihenfolge stehen. Die Verteilung von Sitzen erfolgt im Verhältnis der abgegebenen Stimmen: Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen zehn Prozent der Stimmen erhält, auch zehn Prozent der Parlamentssitze. Wenn es eine Sperrklausel gibt, werden nur die Parteien berücksichtigt, die einen Mindestanteil an Stimmen erhalten.

Im deutschen Wahlrecht sind Mehrheits- und Verhältniswahlrecht kombiniert: Die Hälfte der Abgeordneten zieht über direkte Wahl (Erststimmen) in den 299 Wahlkreisen in den Deutschen Bundestag ein. Die andere Hälfte der 598 Mandate wird nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Hierbei werden die Sitze entsprechend des Anteils der Stimmen vergeben, welche die Parteien gewinnen (Zweitstimme). Diese Kombination wird auch personalisiertes Verhältniswahlrecht genannt.[Quelle]



Die Erststimme entscheidet also darüber, welcher Kandidat aus dem Wahlkreis direkt in den Bundestag einzieht. Pro Wahlkreis schafft dies nur ein Kandidat über das so genannte Direktmandat.
Die Zweitstimme hingegen gilt der Landesliste der Parteien und entscheidet darüber, wie viele Sitze diese Partei im Bundestag - im Verhältnis zu den anderen Parteien - bekommt. Berücksichtigt werden nur Parteien, die dabei die Fünf-Prozent-Hürde erfolgreich genommen haben, d.h.:

Zitat:
[...] nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht ins Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete. Hat eine Partei aber drei oder mehr Direktmandate errungen, dann wird sie trotzdem bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten berücksichtigt, obwohl ihr Ergebnis unter fünf Prozent liegt.[Quelle]


Bei der Auszählung der Stimmen kann es außerdem zu so genannten Überhangmandaten kommen. Durch die Direktmandate (Erststimme) ziehen einzelne Kandidaten ja direkt in den Bundestag ein. Nun kann es aber sein, dass eine Partei durch die Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erhält, als sie bei der Gewichtung durch die Zweitstimme erhalten dürfte. Ein Beispiel: Bundesweit stehen der Partei A nach der Wahl 200 Sitze zur Verfügung. Nach entsprechendem "Herunterrechnen" auf die Bundesländer würde Partei A im Bundesland Z elf Mandate erhalten. Per Erststimme sind in diesem Bundesland aber bereits 13 Mandate vergeben worden. Da die Direktmandate nicht mehr "weggenommen" werden können, würde Partei A in diesem Bundesland zwei Überhangmandate bekommen. Der Bundestag vergrößert sich entsprechend der Anzahl der Überhangmandate.

Wer wählen darf wurde geklärt, fehlt noch die Aufzählung, wer gewählt werden kann. Für Sachsen-Anhalt sieht die Reihenfolge, laut Bundeswahlleiter, auf dem Wahlzettel wie folgt aus:


Zur Legende ist folgendes zu sagen: Die "1)" bedeutet: Andere Kreiswahlvorschläge: Wählergruppen und Einzelbewerber; das schwarz hinterlegte "E": Nicht in allen Wahlkreisen vertreten. Parteien ohne "E" haben keinen Direktkandidaten für die Wahlkreise des Landes.
Die Ablürzungen erklären sich wie folgt:
  • SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • DIE LINKE – DIE LINKE
  • CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • FDP – Freie Demokratische Partei
  • GRÜNE – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  • DVU – DEUTSCHE VOLKSUNION
  • PIRATEN – Piratenpartei Deutschland


Insgesamt sind in ganz Deutschland 29 Parteien zur Wahl zugelassen.

An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass Magdeburg als Landeshauptstadt fest bei den "großen" Wahlkampfveranstaltungen der meisten Parteien verankert ist. Es ist also ohne viel Aufwand möglich, dass man sich persönlich ein Bild von der Partei und ihren Kandidaten macht. Nutzt diese Chance, vor allem, wenn ihr nicht genau wisst, wen ihr wählen sollt!
geschrieben von Flint am 28.08.2009