
Zitat:Das bedingungslose Grundeinkommen bezeichnet eine gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische Idee, nach der jede Bürgerin, jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose monetäre Grundversorgung durch das politische Gemeinwesen haben soll. Es ist ein universelles soziales Menschenrecht. Es soll
* die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
* einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
* ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und
* keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
Durch technischen Fortschritt sind wir heute in der Lage, alle benötigten Güter und Dienstleistungen zu erstellen. Die Drohung der Armut, ein Anachronismus angesichts nie da gewesenen Reichtums, wird durch das Grundeinkommen für alle abgeschafft. Aus sozialen, ethischen und humanistischen Gründen ist es absolut unabdingbar, dass dieser heute vorhandene wirtschaftliche Gesamtreichtum zu einer globalen, qualitativ veränderten Wohlstandspolitik für alle Menschen genutzt wird.
Die Freiheit aller Menschen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten, wird durch das Grundeinkommen gestärkt. Bislang unbezahlte Tätigkeiten werden finanziell abgesichert. Auch die Unternehmen gewinnen: motivierte MitarbeiterInnen, mehr Risikobereitschaft aufgrund der Einkommenssicherheit. Das bedingungslose Grundeinkommen stabilisiert die Kaufkraft und kann somit Konjunkturkrisen abfedern.
800,- Euro im Monat ohne einen Handschlag: Ein verlockender Gedanke! Aber während die einen darin die Lösung vieler Probleme unserer Gesellschaft sehen, betrachten ihn die anderen als illusorisch, ungerecht oder politisch nicht durchsetzbar.
Wir in der ESG suchen nach Antworten. Wir finden die Idee reizvoll und überzeugend, aber wir fragen uns auch, was an den Argumenten der Skeptiker dran ist.
Am 17. Oktober wollen wir diesen Fragen nachgehen, nicht nur im Gespräch der Experten, das sicher kontrovers sein wird, sondern auch in der eigenen Auseinandersetzung. Wir freuen uns auf viele Mistreiterinnen und Mitstreiter.

Unsere Referenten: Prof. Roland Roth und Prof. Joachim Weimann (v.l.n.r.)
