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Ausführlicher Beschluss der StuRa-Sondersitzung

Der Studentenrat hat nach eingehender Beratung und unter Einbeziehung jeweils eines Vertreters von Uni.versum und Webuni Magdeburg auf der Sondersitzung vom 13.04.2006 einen Beschluss bezüglich der weiteren Zusammenarbeit mit Webuni Magdeburg verabschiedet. Dieser sowie eine eingehende Erklärung der Beschlussfassung ist Inhalt dieses Artikels.

Zu Beginn der Sitzung wurde entschieden, dass es sich um eine nicht öffentliche Sitzung handelt.
Nach einer eingehenden Diskussion und der Anhörung der beiden Vertreter wurde zwischen drei alternativen Beschlussvorlagen gewählt.
Die erste Vorlage kann als Null-Lösung bezeichnet werden. Diese sah vor, dass die derzeitige Situation auf dem Portal kein Problem für die Außenwirkung und das Ansehen des Studentenrats darstellt und kein Beschluss nötig sei.
Die gemäßigte Lösung verwarnt Webuni und legt gewisse Bedingungen fest. Bei deren Beachtung ist zumindest eine weitere ideelle Unterstützung vorhanden.
Die "radikale Lösung"; sah vor, dass der StuRa jede Unterstützung sowie den Titel "offizielles Studentenportal des StuRa Uni-Magdeburg"; entzieht.
Die Entscheidung der StuRa-Vertreter entfiel auf die gemäßigte Lösung, deren Punkte unter Abgabe von weiteren Erläuterungspunkten ausführlich dargestellt werden soll.

1. Der Studentenrat verwarnt den Verein Webuni Magdeburg wegen fehlender Moderationstätigkeit in den Foren des Portals und wegen mangelnder Zusammenarbeit mit dem Studentenrat.

Die Moderationstätigkeit betreffend wurde sich auf bereits diskutierte Belege berufen. Im Rahmen der Zusammenarbeit berief sich der Studentenrat darauf, dass seit der Gründung des Vereins und der Schaffung eines Beirats durch § 12 der Satzung und der, durch den Studentenrat erwirkte Umformulierung dieses Paragraphen, der Beirat durch den Vorstand satzungswidrig vernachlässigt wurde.

a) Die Mitglieder des Beirates wurden nicht berufen bzw. entsandt. Formaljuristisch hat eine Beiratsberufung nie stattgefunden.

b) Der Beirat hat sich nie konstituiert, noch haben die in Ziffer 1 des § 12 der Satzung vorgeschriebenen Sitzungen stattgefunden.

Der Verein unterliegt der Pflicht sich einer unabhängigen Kontrolle der Institutionen im Beirat stellen zu müssen. Dieser soll laut Satzung "über die Ziele des Vereins" wachen.

2. Bis zum 30. April 2006, 15.00 Uhr hat Webuni:

a) dem Studentenrat alle Haushaltsunterlagen vorzulegen und nachzuweisen, dass die Förderbedingungen aus dem Jahr 2004 erfüllt sind.


Diese Entscheidung fußt auf der Feststellung, dass aus der mangelnden Zusammenarbeit mit den fördernden Institutionen sich zwangsläufig eine fast vollständige Intransparenz aller Entscheidungen, insbesondere aber der finanziellen und personellen Entscheidungen ergibt.
Hierbei wurde seitens des Studentenrates nicht zum ersten Mal auf die Gefahr der
Verquickung von privaten, wirtschaftlichen und dienstlichen Interessen hingewiesen. Aus diesem Grund hat der Studentenrat 2004 in den Förderbedingungen beschlossen, dass aus den Mitteln des StuRa keine Arbeit von Personen bezahlt werden dürfen, die gleichzeitig StuRa-Mitglieder sind. Die Vorlage der Unterlagen dient zur Schaffung der gewünschten Transparenz.

b) schriftlich darzulegen, warum keine Einladungen zu den jeweiligen Mitgliederversammlungen ergangen sind und wie er diesen rechtlichen Mangel, insbesondere in Bezug auf die Vereingründung zu beheben denkt.

Dieser Punkt ist von besonderer Wichtigkeit, da sich zum einen die Ziele des Vereins mit der Aufspaltung des Vereins grundlegend geändert haben müssten, so dass die Beschlüsse dieser letzten Mitgliederversammlung im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit anfechtbar sind, da der Vertreter des StuRa zum einen nicht über die Sitzung informiert wurden und eine Neudefinierung der Vereinsziele, über die der Beirat schließlich wachen soll nicht stattgefunden hat.
Zudem wurde durch den Webuni Vertreter angemerkt, dass er durch einige Mitglieder darüber informiert worden seinen, dass der Vertreter eingeladen wurde. Jedoch konnte der Vertreter des StuRa glaubwürdig nachweisen, dass er keine Einladung erhalten hatte. Diese Feststellung zeigte abermals die vom StuRa- Vertreter angemahnte schlechte Zusammenarbeit, welche darauf zurück zuführen sein kann, dass bestimmte Mitglieder des damaligen Vorstandes von Webuni e.V. eine Zusammenarbeit mit dem entsandten Vertreter des StuRa abgelehnt haben und so Informationen leider nicht zugänglich waren.
Eine schriftliche Darstellung soll diesen strittigen Punkt sowie die Rechtsgrundlage klären.

c) einen schriftlichen Bericht über die beabsichtigte Personalplanung an den Studentenrat abzugeben.

Dieser Punkt umfasst eine offizielle Darstellung der Mitglieder und Aufgabenbereiche bei der unbedingt versucht werden soll rasche Personalwechsel, wie sie in der letzten Zeit häufiger vorkamen, zu vermeiden, um Klarheit und Transparenz in den Strukturen zu schaffen.

d) ein schriftliches Konzept über die künftige Moderationstätigkeit vorzulegen. Dabei hat bis zum oben genannten Termin eine Einladung zu einer Arbeitsgruppe zum Thema Moderationsverhalten zu erfolgen.

Anmerkungen betreffend der Moderation ergaben sich durch die Feststellung von Seiten einiger Mitglieder, dass im Team, insbesondere im Moderationsteam, eine große Verwirrung darüber besteht, wer im Falle von Grenzüberschreitungen zuständig ist, bzw. wann die Zuständigkeit des Moderationsteams aufgehoben ist und diese Kompetenz an die Projektleitung fällt, oder gar durch den Vorstand an sich gezogen wird.
Als Vorschlag von der Seite des Webuni Vertreters wurde, wie ebenfalls auf der StuRa FH Sitzung am Mittwoch der vergangenen Woche geplant, ein Treffen zwischen StuRa Vertretern beider Hochschulen und Webuni Vertretern zu einer Arbeitsgruppe zum Moderationsverhalten angeboten.

3. Im Weigerungsfall entzieht der Studentenrat dem Portal die Berechtigung sich als offiziell durch den Studentenrat unterstützt und betrieben zu bezeichnen.

4. Webuni hat bis zum 15.Mai.2006, 15.00 Uhr einen vollständigen Beirat zu berufen und zu konstituieren.


Um damit seiner Satzung Paragraph 12 gerecht zu werden.

5. Der Verein Webuni Magdeburg benennt einen und nur einen Ansprechpartner für den Beauftragten im Beirat des Webuni-Magdeburg.

Um die Irrfahrt die der derzeitige Vertreter bei der Kontaktaufnahme in 2005 bewältigen musste und immer wechselnde Zuständigkeiten in diesem Jahr zu vermeiden.
geschrieben von StuRa-Uni am 17.04.2006